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AGBS

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie darüber hinaus für Veträge über die entgeltliche Erbringung weiterer Leistungen durch das Einzelunternehmen Niklas Macher (im Folgenden: “ChaletCol” oder “Vermieter”).

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(2) Die Nutzung der zeitweise überlassenen Ferienwohnung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Eine Unter- oder Weitervermietung ist ausgeschlossen.

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(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn und soweit diese im Einverständnis des Vermieters ausdrücklich vereinbart wurden. Alle Abweichungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Der Begriff “ChaletCol" und “Vermieter” bezieht sich auf das Einzelunternehmen Niklas Macher.

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(2) Der Begriff "Website ChaletCol” bezieht sich auf die unter dem Link “www.chaletcol.com” aufrufbare Website.

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(3) “Gast” ist, wer

a) die durch den Vermieter zeitweise überlassene Ferienwohnung zu Wohnzwecken nutzt.

b) darüber hinaus durch den Vermieter erbrachte Leistungen annimmt.

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(4) Der Begriff “Ferienwohnung" bezieht sich auf jede Form von Unterkunft, Gebäude, Hausboot, Wohnung, Zimmer, Wohnblocks, Häuser oder andere Wohnungen oder Mietflächen, die vom Einzerunternehmen Niklas Macher geführt und angeboten werden.

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(5) Der Begriff "Inhalt" meint Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten, die der Vermieter dem Anwender über die Website ChaletCol oder durch analoge Medien zugänglich macht.

§ 3 Buchung/Buchungsbestätigung

(1) Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite “www.chaletcol.com” oder per E-Mail an info@chaletcol.de erfolgen. Es handelt sich bei der Buchungsanfrage des Gastes um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrag mit dem Vermieter. Anfragen, welche über andere als die genannten Medien – etwa via social media – erfolgen, werden nicht berücksichtigt.

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(2) Kann dem Gast die zeitweise Überlassung der Ferienwohnung in dem angefragten Zeitraum angeboten werden, erhält dieser eine schriftliche Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung in elektronischer oder postalischer Form. Die Buchungsbestätigung des Vermieters stellt die Annahme des Angebotes zum Abschluss eines Beherbergungsvertrag zwischen dem Vermieter und dem Gast dar. Nach Eingang der geleisteten Anzahlung kommt der Beherbergungsvertrag zwischen den Parteien zustande.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Der Gast hat nach erfolgter Buchung eine Anzahlung anzuweisen. Die Anzahlung beträgt 50% des in der Rechnung ausgewiesenen Mietpreises. Sie ist spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung fällig. Erst dann gilt der Vertrag als gültig und die Buchung als offiziell bestätigt.

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(2) Erfolgt die Anzahlung, wird der restliche Mietpreis am 30. Tag vor Reiseantritt fällig.

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(3) Wird die Anzahlung trotz Fälligkeit nicht geleistet, so berechtigt dies den Vermieter dazu, ohne Freisetzung zur Leistung von dem Beherbergungsvertrag zurückzutreten.

Durch den Eingang der Anzahlung, erhält die Buchung seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietvertrages ist innerhalb von 7 Tage nach Erhalt der Buchungsunterlagen oder der Rechnung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

(4) Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.

§ 5 Übernachtungspreise und sonstige Preise

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils die von dem Vermieter ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Ortstaxe. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich der Vermieter vor, die Preise entsprechend anzupassen.

§ 6 Stornobedingungen

(1) Eine garantierte Reservierung kann schriftlich bis 60 Tage vor Ankunft unter Angaben der Rechnungsnummer kostenfrei storniert werden. Ab 59 Tage bis 30 Tage vor Ankunft werden 50% des gesamten Mietpreises fällig. Ab 29 Tage vor Ankunft sind 100% des gesamten Mietpreises fällig. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show). Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

§ 7 An- und Abreise

(1) Der Vermieter wirkt darauf hin, dass die Ferienwohnung am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezugsfertig ist. Die Informationen der Schlüsselübergabe erhält der Gast vor der Anreise per E-Mail. Eine Haftung aufgrund verspäteter Bezugsmöglichkeit noch am Anreisetag ist ausgeschlossen.

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(2) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. Eine spätere Abreise gegen Entgelt kann mit dem Vermieter vereinbart werden und bedarf einer schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Eine spätere Abreise ohne Einverständnis des Vermieters wird dem Gast in Rechnung gestellt.

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(3) Erscheint der Gast am Anreisetag ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter bis spätestens 22:00 Uhr nicht an der Ferienwohnung, erlischt der Anspruch auf die Beherbergungsleistung.

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(4) Eine – anteilige – Rückzahlung des Mietpreises aufgrund verfrühter Abreise erfolgt nicht.

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(5) Die Ferienwohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank auszuräumen. Hinterlässt der Gast die Ferienwohnung nicht in dem in Satz 1 beschriebenen Zustand, werden dem Gast hierdurch entstandene Mehrkosten in Rechnung gestellt. 

§ 8 Zustand/Mängel

(1) Die Ferienwohnung wird von dem Vermieter in einem ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Bemerkt der Gast während der Mietzeit Mängel, so ist er dazu verpflichtet den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

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(2) Der Gast haftet für fahrlässig und vorsätzlich herbeigeführte Schäden am Mietobjekt, insbesondere dem Inventar (Mobiliar) und für verlorene Schlüssel. Der Gast haftet für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, namentlich seiner Mitreisenden sowie Personen, die sich im Einverständnis des Gastes in der Ferienwohnung aufhalten.

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(3) Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

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(4) Der vertragswidrige Gebrauch der Ferienwohnung berechtigt den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrages. Eine vorige Fristsetzung zur Abhilfe bedarf es nicht. Der Gast hat keinen Anspruch auf – anteilige – Rückzahlung des geleisteten Mietpreises.

§ 9 Haustiere

(1) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird einen angemessenen Aufpreis von 20€ pro Nacht verlangt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann der Vetrag fristlos gekündigt werden. Der Gast hat sodann keinen Anspruch auf – anteilige – Rückzahlung des geleisteten Mietpreises.

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(2) Wenn der Vermieter dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

§ 10 Aufenthalt

(1) Die Ferienwohnung darf nur von dem Gast sowie den in der Buchung aufgeführten Mitreisenden bewohnt werden. Eine Beherbergung von weiteren Personen berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Beherbergungvertrags. Der Gast hat sodann keinen Anspruch auf – anteilige – Rückzahlung des geleisteten Mietpreises.

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(2) Der Gast erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit Vertragsschluss.

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(3) Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung ist der Vermieter dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietpreises oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 11 Rücktritt durch den Vermieter

(1) Der Vermieter ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (bspw. Krankheit oder Unfall) die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

b) Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein

c) der Vermieter begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Vermieter in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Vermieter zuzurechnen ist

d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist

e) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitervermittlung.

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(2) Die Rückerstattung beschränkt sich auf den durch den Gast geleisteten Mietpreis. Eine darüber hinausgehende Haftung entfällt.

§ 12 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung des Vermieters aufgrund von Schäden, die dem Gast durch höhere Gewalt entstehen, insbesondere Schäden durch Wasser- oder Stromausfälle, bestehen nicht.

§ 13 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

(1) Der Vermieter unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

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(2) Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

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(3) Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

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(4) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, haftet der Vermieter nicht, es sei denn, die Schäden wurden durch den Vermieter oder einen seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 14 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

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(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten.

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(3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Rechnung gestellt werden.

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(4) Der hauseigene Parkplatz stellt zwei PKW-Parkplätze bereit. Der Gast ist dazu verpflichtet, Behinderungen der Ausfahrt der Doppelgarage auszuschließen.

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(5) Ein Zutrittsrecht besteht aufgrund der schutzwürdigen Belange der Privatsphäre idR nur bei Gefahr in Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter informiert den Gast vor Zutritt zur Ferienwohnung, es sei denn, dies ist aufgrund von Gefahr in Verzug unzumutbar.

§ 15 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag oder anderweitiger Vertragsverhältnisse zwischen dem Vermieter und dem Gast ist Österreich. Änderungen und Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

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